Leistungen
Wohnungseigentumsverwaltung
WEG-Verwaltung: Fachkompetenz für Ihre Gemeinschaft
Entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umfasst dies die organisatorische und beratende Verwaltung, die kaufmännische sowie die technische Verwaltung und die Verwaltung unter den juristischen Aspekten der aktuellen Rechtsprechung des gemeinschaftlichen Eigentums der Gemeinschaften.
Dazu gehören u.a. Leistungen wie
- Erstellung Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnung
- Vorbereitung und Durchführung Eigentümerversammlung
- Veranlassen und Kontrolle von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Vertragsabschlüsse und Überwachung aller Dienstleister und Versorger
- Belegprüfung
- Ortstermine
- Technische Kontrollen
- Beiratsgespräche
- Korrespondenz und Verträge
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Zahlungsverkehr, Rechnungsprüfung, Mahnwesen
Gewusst?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt vor, wenn bei einem nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilten Mehrfamilienhaus mindestens zwei Personen jeweils das Eigentum an mindestens einer abgeschlossenen Wohnung halten.
Bei der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) wird durch den Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, an dem die jeweiligen Eigentümer kein alleiniges Eigentum erlangen können und folglich nur einen ideellen Anteil halten.
Die Aufzählung ließe sich noch beliebig fortführen. Wir informieren Sie gern.
Ein Wort zum Berufsbild: Der Verwalter als Mittler
Wie der ehemalige Bundesminister Dr. Oscar Schneider treffend formulierte, erfordert die Verwaltung einer Immobilie weit mehr als nur Fachwissen:
„Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischem Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen.“
Genau diesen Anspruch leben wir. Wir sehen uns als Mittler im Spannungsfeld zwischen den Eigentümern selbst - zwischen Anlegern und Selbstnutzern - wie auch den Mietern und verschiedenen sozialen Strukturen in einer Immobilie. Es gilt für uns immer im Interesse der langfristigen Sicherung von Werterhaltung und Wertschöpfung Ihrer Immobilie wie auch im Interesse von Ruhe und Frieden in der Gemeinschaft ausgleichend, neutral, transparent zu agieren.
Mietverwaltung/ Verwaltung Ihres Sondereigentums
Miet-/SE-Verwaltung : Ihre Kapitalanlage in kompetenten Händen
1. Kaufmännische Betreuung & Finanzen
- Mietzahlungskontrolle inklusive Mahnwesen und ggf. Einzugsverfahren.
- Buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen über separate Konten.
- Erstellung rechtssicherer Heiz- und Betriebskostenabrechnungen.
- Jahresübersichten (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) für Ihre Unterlagen.
2. Mieter- & Objektmanagement
- Bearbeitung von Kündigungen und Abnahmen
- Leerstandsmanagement
- Rechtssicherheit: Erstellung von Mietverträgen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung sowie Durchsetzung von Mieterhöhungen.
- Kommunikation: Wir führen den gesamten Schriftwechsel mit Mietern und Behörden.
3. Instandhaltung & Technik
- Überwachung und Vergabe von Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen.
- Kontrolle der Dienstleister vor Ort.
- Abwicklung von Mängelanzeigen und Überprüfung von Mietminderungen.
Gewusst?
Unter Mietverwaltung fallen Mehrfamilienhäuser mit reinem Wohnbestand, aber auch Mehrfamilienhäuser mit Wohn- und Gewerbeeinheiten, bei denen ein oder mehrere Eigentümer das Eigentum an einer Gesamtimmobilie halten, ohne dass das Eigentum auf bestimmte Einheiten des Objektes abgegrenzt wurde.
Der Umfang wie konkrete Inhalt wird bestimmt durch Ihre individuellen Wünsche.
Wir informieren sie gern.
Im Rahmen unserer Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreuen und vermieten wir Ihre Wohn- und/oder Teileigentumseinheiten innerhalb eines WEG-Objektes. Haben Sie eine Wohnung als Kapitalanlage in Neubrandenburg oder Umgebung erworben, wohnen aber weiter entfernt oder Sie können sich aus Zeitgründen nicht um alle Pflichten und kurzfristigen Anforderungen selbst kümmern. Die SEV ist Ihre „Versicherung“ vor Ort.
Die Aufgaben in einer SEV sind ähnlich der einer Mietverwaltung jedoch unter Beachtung des WEG, der Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlusslagen der Eigentümergemeinschaft zu sehen.
Wir vertreten Sie und übernehmen für Sie alle Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie.
Gewusst?
Bei der Sondereigentumsverwaltung (SE-Verwaltung) werden das Sondereigentum bzw. das Teileigentum einer WEG verwaltet. Es handelt sich hier um einzelne Eigentumswohnungen oder andere Einheiten einer WEG.
Spezialisierte Verwaltung
Verwaltung von Teilrechts- & Grundstückgemeinschaften, Zwangsverwaltungen
Wo Standardlösungen enden, beginnt Expertise.
Es gibt Immobilien und Situationen, die über die klassische Verwaltung hinausgehen. Durch unsere langjährige Erfahrung, juristisch fundierte Kenntnisse und fachlich kompetente Partner bieten wir spezialisierte Lösungen für komplexe Eigentumsverhältnisse und Krisenszenarien.
1. Verwaltung von Teilrechts- &
Grundstücksgemeinschaften
Die Verwaltung von Gemeinschaften, die keine klassischen WEGs sind, erfordert besonderes Fingerspitzengefühl und fundierte Kenntnisse im Sachen- und Grundbuchrecht . Wir strukturieren die Verwaltung Ihrer Grundstücksgemeinschaft, sichern die
wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und moderieren zwischen den Beteiligten.
2. Services für Insolvenz- und Zwangsverwalter
Wir unterstützen Insolvenz- und Zwangsverwalter mit wohnwirtschaftlichem Fachwissen. In einem sensiblen Umfeld übernehmen wir die operative Betreuung der Objekte, sichern die Mieteinnahmen und sorgen für den nötigen Werterhalt während des gesamten Verfahrens.
- Schnelle Übernahme: Wir sind mit den spezifischen Berichtspflichten und Fristen vertraut.
- Rechtssicherheit: Fachgerechte Bearbeitung unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Besonderheiten.
3. Durchführung von Zwangsverwaltungen
Wir waren bereits als Zwangsverwalter tätig und übernehmen in diesem Fall dann als bestellte Verwalter die treuhänderische Verwaltung von Immobilien in der Zwangsverwaltung. Unser Ziel ist die bestmögliche Bewirtschaftung des Objekts zur Befriedigung der Gläubiger bei gleichzeitiger Sicherung der Gebäudesubstanz.
Gewusst?
Teilrechtsgemeinschaften (Untergemeinschaften) Innerhalb einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bilden oft einzelne Gebäude oder abgegrenzte Einheiten (z. B. eine Tiefgarage oder ein separater Wohnblock) eine rechtlich verselbstständigte Einheit.
Grundstücksgemeinschaften (Bruchteilsgemeinschaften) Hierbei handelt es sich um Immobilien/Grundstücke, die mehreren Personen gemeinsam gehören- gegeben falls mit ideellem Anteil (z. B. Erbengemeinschaften oder Investorengruppen), ohne dass das Objekt nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt wurde.
Krisenmanagement und komplexe Verwaltungen erfordern Neutralität, Durchsetzungsvermögen und absolute Transparenz. Dass wir diese „Schattenseiten“ des Immobilienbesitzes professionell beherrschen, gibt auch unseren WEG- und Mietkunden die Sicherheit, dass wir für jede Herausforderung die richtige Strategie haben.
Was können wir für Sie tun?